Recht

Recht: Impressum-Pflicht auch für private Homepages

Laut einem Bericht der PC-Welt aus der Ausgabe 07/2002 ist auch jeder kleine Besitzer einer privaten Homepage dazu verpflichtet, seinen Namen und seine Adresse auf der Hompage zugänglich zu machen. Bei Nichtbeachtung können empfindliche Strafen drohen, und das ist noch harmlos ausgedrückt.

Über diesen Mißstand möchten wir uns hier vehement, demonstrativ und ohne jede Blöße öffentlich indignieren!

Vorbei die Zeiten, wo man sich mit kleinen Tricks die Werbe-Spam-Geschwader vom Hals gehalten hat. Nein, jetzt muß man sich auch noch mit postalischer Adresse zu erkennen geben und darf dann wohl bald allmorgentlich mit einer Sackkarre die Werbebroschüren aus seinem Briefkasten zum Altpapier-Container gondeln.

Den oben angesprochenen Bericht haben wird mit freundlicher Genehmigung der Autorin auf
http://www.tilo2300.de/impressum.htm
zitiert.

Liebe Spammer von IRL-Briefkästen,
seid wenigstens so nett und schickt neben Werbeflyern auch mal kleinere Geldbeträge vorbei!

Kleiner Tip dazu: Schickt Scheine, die kosten nicht so viel Porto!
- UAP -








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